Jugend-Naturschutz-Hof Ringstedtenhof des Landwege e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Veranstalter: Veranstalter ist der Jugend-Naturschutz-Hof Ringstedtenhof des Landwege e.V., Vorrader Str. 81, 23560 Lübeck, ein vom Schleswig-Holsteinischen Bildungs- und Landwirtschaftsministerium zertifiziertes „Bildungszentrum für Nachhaltigkeit“ im folgenden Veranstalter genannt.
- Leistungen: Der Veranstalter bietet für Familien, Gruppen, Kindertageseinrichtungen und Schulklassen (nachfolgend Teilnehmende genannt) ein – je nach Buchung – pädagogisches Programm zu den Themenfeldern der Nachhaltigkeit an.
- Vertragsabschluss: Angebote können online gebucht oder per Mail an info@vereinlandwege.de angefragt werden. Der Veranstalter prüft, ob er einen passenden Termin anbieten kann, ist dieser gefunden, bekommen die Teilnehmende eine verbindliche Anmeldebestätigung mit dem Termin. Dieser muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung per Mail oder Telefon zugesagt werden. Bei einer versäumten Zusage ist der Veranstalter nicht verpflichtet, den Termin durchzuführen oder als gebucht zu erachten.
- Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt bei Schulklassen und anderen Gruppen pro Teilnehmenden, ausgehend von einem Mindestbeitrag. Für Kindergärten gibt es gesonderte Regelungen. Bezahlt wird entweder am Tag des Angebotes vor Ort oder nach der Veranstaltung per Rechnung.
- Leistungen: Als Biobauernhof und Bildungszentrum für Nachhaltigkeit ist es unser Anliegen, die Teilnehmenden im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung weiterzubilden und sie im angemessenen Rahmen an den jahreszeitlichen Arbeiten zu beteiligen. Dabei sind die angebotenen Themen ein Orientierungsrahmen, der je nach aktuellen Aufgaben und realen Zwängen (wie z.B. Wetter) modifiziert werden kann.
- Leistungs– und Preisänderungen nach Vertragsabschluss: Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen der Leistungen des Jugend-Naturschutz-Hofes Ringstedtenhof sind möglich, soweit sie inhaltlich im Konzept bleiben. Der bei der Buchung vereinbarte Preis ist für die angegebene Teilnehmerzahl verbindlich. Abweichungen ergeben sich bei Änderungen der Teilnehmerzahl, einem möglichen Aufpreis beim Unterschreiten gewisser Gruppengrößen oder für später gebuchte Zusatzleistungen. Unsere Preise entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Preisliste im Aushang und auf unserer Homepage.
- Stornierung: Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige schriftliche Absage, um anderen Klassen eine Chance zu geben. Bei kurzfristiger Absage unter 10 Tagen behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale zu berechnen. Die Höhe der Ausfallpauschale entnehmen Sie der aktuell gültigen Preisliste oder der zugesandten Anmeldebestätigung.
- Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter: Auf dem Hof gelten klare Regeln (siehe Merkblatt Hofregeln im Aushang und auf unserer Homepage) zur Sicherheit der Kinder und zum Schutz von Tieren und Inventar. Verstoßen einzelne Teilnehmende oder eine ganze Gruppe mehrfach dagegen, kann der Veranstalter die Teilnehmenden ausschließen bzw. die Veranstaltung abbrechen und ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Dabei behält sich der Veranstalter vor, einen Schadensersatz zu fordern.
- Haftung: Es ist Aufgabe der Verantwortlichen für die ausreichende Betreuung und Beaufsichtigung der Teilnehmenden zu sorgen. Verletzungen der Aufsichtspflicht gehen nicht zu Lasten des Veranstalters. Sofern Ansprüche Dritter (z.B. Eltern) sich aus der Verletzung der Aufsichtspflicht ergeben, ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Es ist ausschließlich Aufgabe der Verantwortlichen für die Versicherung der Teilnehmenden zu sorgen. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass der Besuch auf dem JNH Ringstedtenhof nach den allgemeinen Regeln und Vorschriften z.B. auch bei der Schule/Kindertagesstätte angemeldet und durchgeführt wird, sodass der gesetzliche Schutz über die Unfallkasse greift. Die Verantwortlichen haften für die von Teilnehmenden verursachten Schäden. Eltern haften für ihre Kinder, insbesondere im Umgang mit Ausstattung und Tieren. Das Mitbringen von Tieren (Hunden u.a.) ist nicht gestattet.
- Gewährleistungsansprüche: Schlussbestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters.